Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre Behandlung in der Kardiologischen Privatpraxis.
Die Kassenärztliche Vereinigung in unserer Region vergibt keine weiteren kardiologischen Kassensitze. Das bedeutet: Ein Kardiologe darf sich hier nur als Privatarzt niederlassen – unabhängig davon, ob er das möchte oder nicht.
Das ändert aber nichts daran, dass jeder Patient willkommen ist – also auch gesetzlich Versicherte. Der Unterschied liegt lediglich in der Abrechnung: Da keine Abrechnung über die Krankenkasse möglich ist, erhalten Sie nach der Behandlung eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Sie selbst bezahlen. Deshalb nennt man solche Patienten auch Selbstzahler.
Viele Patienten entscheiden sich bewusst dafür – weil sie keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen möchten und eine persönliche, gründliche Betreuung wünschen.
Privatpatient: Hat eine private Krankenversicherung (PKV). Die Behandlung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und direkt mit der privaten Krankenversicherung abgerechnet – der Patient zahlt in der Regel nichts selbst.
Selbstzahler: Gesetzlich Versicherte oder Patienten ohne Versicherungsschutz, die die Kosten selbst tragen möchten oder müssen. Sie erhalten ebenfalls eine Rechnung nach GOÄ, die sie direkt aus eigener Tasche bezahlen. Bei einer privaten Zusatzversicherung kann ein Teil erstattet werden.
ASV-Patient: Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) können auch gesetzlich Versicherte ohne Eigenkosten behandelt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) – der Patient zahlt nichts selbst.
Seit April 2014 gibt es ein spezielles Behandlungsangebot für Patientinnen und Patienten, die an einer komplexen, schwer therapierbaren und/oder seltenen Erkrankung leiden: die ambulante spezialfachärztliche Versorgung – kurz ASV.
Der Gesetzgeber hat die Bereiche festgelegt, welche die Kriterien für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung erfüllen. Diese Patienten können von ihren behandelnden Ärzten (meistens Klinikärzte) eine Überweisung für das ASV-Programm bekommen :
Sie können Ihren Termin bequem online über unser Terminbuchungssystem buchen – rund um die Uhr und ohne Wartezeit am Telefon. Alternativ erreichen Sie uns auch per E-Mail .
Die Praxis ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Für Notfälle außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder im Notfall an den Notruf 112.
Ja, bitte teilen Sie eine Absage so früh wie möglich mit – idealerweise mindestens 24 Stunden vorher – damit der Termin an andere Patienten vergeben werden kann. Sie können Ihren bestätigten Termin auch direkt über den Absage-Link in Ihrer Bestätigungs-E-Mail stornieren.